Die Legasthenie/ Lese-Rechtschreibstörung ist eine Teilleistungsstörung, die nicht die Ursache in einer unzureichenden Beschulung, einer Intelligenzminderung oder anderen Erkrankungen hat.
Es treten Schwierigkeiten beim Lesen (z.B. langsames Lesen, Auslassung von Buchstaben, ungenaues Lesen) und/oder bei der Rechtschreibung (z.B. Verwechslung von Buchstaben, Fehler in der Groß- und Kleinschreibung, Dehnungsfehler) auf.
Andrea Zabl-Gedler ist anerkannte Therapeutin für Legasthenie vom Bundesverband für Logopädie (bvl) und freut sich Ihnen helfen zu können.
Die Therapie ist keine Krankenkassenleistung. Zuständiger Kostenträger kann bei Voraussetzung des §35a SGB VIII das Jugendamt sein. Meist jedoch tragen die Eltern die Kosten privat.
Dyskalkulie
Die Rechenstörung ist ebenso eine Teilleistungsstörung.
Es zeigen sich Schwierigkeiten bei grundlegenden Rechenfertigkeiten, wie z.B. in den Bereichen Mengen-Größen-Vergleich, Zahlen-Größen-Vergleich, Grundrechenarten, Bearbeitung von Textaufgaben.
Auch hier kann das Jugendamt die Kosten bei gegebenen Voraussetzungen übernehmen.